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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Übersetzungs- und Dolmetscherbüros Banking & Business Translation Services (BBTS)

1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse durch Banking & Business Translation Services (nachfolgend BBTS genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt. Auftraggeber können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Anders lautende AGB bzw. Vereinbarungen und Vertragsbedingungen von Auftraggebern werden nur dann anerkannt, sofern diesen seitens BBTS ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Aufträge

Aufträge kommen nur zustande, wenn diese von BBTS schriftlich bestätigt worden sind, welches ebenfalls für Änderungen von Aufträgen gilt. Aufträge müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung von BBTS. BBTS haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch ungenaue, unrichtige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Der Auftraggeber hat BBTS über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten und hat BBTS die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (kundenseitige Glossare, Illustrationen, Referenztexte, Erläuterungen von Abkürzungen usw.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber BBTS einen Korrekturabzug zur Freigabe zu überlassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede von BBTS gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung einsetzt. Druckt er ohne Freigabe von BBTS, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in die allgemein übliche Fachsprache übersetzt. Bei fachspezifischen Dolmetscherdiensten ist BBTS rechtzeitig das erforderliche Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Fehler und Schäden, wenn die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten von BBTS. Das Übersetzungsbüro ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen von dem angegebenen Liefertermin berechtigt.

Will der Auftraggeber den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder wünscht er die Formulierung der Übersetzung in einem bestimmten Stil, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption eines Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption eine Wiederholung der Veröffentlichung oder Werbung erforderlich ist. BBTS behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor.

Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhaften Druck, haftet BBTS nicht, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

4. Ausführung durch Dritte

BBTS darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig und erforderlich erachtet, der Leistung Dritter bedienen. Dabei haftet BBTS nur für die sorgfältige Auswahl. Aufträge werden bei BBTS von hoch qualifizierten und berufserfahrenen Mitarbeitern ausgeführt. Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen bedürfen Kontakte zwischen dem Auftraggeber und den von BBTS beauftragten Dritten der schriftlichen Genehmigung von BBTS.

5. Vergütung

Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsschluss auf Zeilen- oder Wortbasis oder als Pauschalpreis bzw. Stundensatz vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes. Eine Standardzeile umfasst 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen. Angefangene Zeilen gelten als volle Zeile.

Sonstige Dienstleistungen (Schreib-/Korrekturarbeiten, Dolmetscherdienste usw.) werden auf Stundenbasis berechnet. Die Abrechnung erfolgt anhand vorab getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Bei Vereinbarung eines Seitenpreises erfolgt die Berechnung auf der Basis von 25 Schriftzeilen à 55 Zeichen.

Die von BBTS für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers, wobei die tatsächlichen Fahrtkosten nach Beleg bzw. bei Autofahrten eine Kilometerpauschale in Höhe € 0,50 pro gefahrenen Kilometer veranschlagt wird. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.

Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des Zieltextes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades und die Festsetzung etwaiger Zuschläge bleibt BBTS vorbehalten.

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Preise gelten in Euro, sofern keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Besondere Leistungen (z.B. Eilaufträge oder Aufträge, die Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit erfordern, Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars) werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Ist ausnahmsweise die Höhe des Auftrags nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

Pro Auftrag wird ein Mindestsatz entsprechend gültiger Preise erhoben.

6. Leistungen

Die in Auftrag gegebenen und von BBTS angenommenen Leistungen werden von BBTS laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schuldet BBTS nicht. Storniert der Auftraggeber einen BBTS erteilten Übersetzungsauftrag, ist der Auftraggeber verpflichtet, das vorab vereinbarte Honorar zu vergüten.

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erstellt und liefert BBTS Arbeitsübersetzungen. Beglaubigungen, Veröffentlichungen, Erstellen und Adaptieren von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilaufträgen, das Anlegen, Erweitern und Einsetzen einer bestimmten Terminologie oder eines Glossars sind rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit BBTSseits entsprechend disponiert werden kann. Für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Wortsammlungen oder in der Formulierung des Auftrags haftet BBTS nicht. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Schadensersatzforderungen und Kürzungen der Rechnungen sind seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass ausreichende Unterlagen, wie beispielsweise Terminologiedatenbanken, Vorübersetzungen, Wortlisten oder Glossare bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftraggeber ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, BBTS die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), den Veranstaltungsort und -termin sowie die entsprechenden Ansprechpartner rechtzeitig bekannt zu geben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BBTS frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen.

7. Haftung

BBTS haftet für die dem Auftraggeber durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich entstandenen Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist begrenzt auf die von BBTS abgeschlossene Vermögensschaden-/ Haftpflichtversicherung in Höhe von 30.000 € (dreißigtausend Euro). Möchte der Auftraggeber eine zusätzliche Haftung, hat er dies BBTS vorab schriftlich mitzuteilen, damit BBTS in die Lage versetzt wird, gegebenenfalls die Vermögensschaden-/ Haftpflichtversicherung entsprechend zu erhöhen.

BBTS haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von BBTS vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen oder Abwesenheit von Dolmetschern. BBTS ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn BBTS aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken müssen. BBTS haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. BBTS überprüft regelmäßig ihre EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von uns nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. BBTS haftet nicht für durch die elektronische Übertragung schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten.

8. Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Lehnt oder unterlässt der Auftraggeber die Annahme, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

9. Reklamationen und Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Auftragsausführung Anspruch auf Mängelbeseitigung. Der Anspruch ist unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Im Falle des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung finden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.

BBTS behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form der kostenfreien Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor.

Weitgehende Ansprüche des Auftraggebers oder eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter sind ausdrücklich gegenüber BBTS ausgeschlossen.

Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei BBTS unter substantiierter Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat BBTS das Recht, nach ihrer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

10. Lieferung, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nur dann als verbindliche Zusicherung, wenn sie von BBTS ausdrücklich schriftlich erklärt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die vom Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel usw.), auch wenn diese bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weiter gehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstands sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Auftraggeber in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Im kaufmännischen Verkehr haftet BBTS für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung wird im übrigen im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 20.000 € (zwanzigtausend Euro) sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 30.000 € (dreißigtausend Euro) beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen erniedrigen sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Auftraggeber gegen Schäden versichert ist.

11. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von BBTS.

12. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart sind Honorare innerhalb vom 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen fällig. Zur Zahlung verpflichtet ist jeweils die beauftragende Partei. Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, kann BBTS die Rechnungen sofort fällig stellen. In diesem Falle ist BBTS berechtigt, die Leistung Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, eine Anzahlung des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen.

Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Auftraggebers über die Anrechnung von Zahlungen sind für BBTS nicht verbindlich. BBTS behält sich vor, Zahlungen nach ihrem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist BBTS berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist BBTS berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistungen, auf Verlangen an BBTS herauszugeben. Ferner ist BBTS berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung ist BBTS berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Auftraggeber im kaufmännischen Verkehr bereit, die hierfür BBTS entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.

Bei größeren Aufträgen kann BBTS Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.
Im Falle des Zahlungsverzugs gilt neben den sonstigen Verzugsschäden eine Mahngebühr von 20 € je Mahnung als vereinbarter Verzugsschaden.

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte das Eigentum von BBTS. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt BBTS das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder -leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

BBTS behält sich alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Auftraggeber abgetreten werden, erteilt der Auftraggeber BBTS ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nur aus wichtigem Grund aufkündbar.

Bei Verwertungen und Veränderungen von den Leistungen von BBTS durch Dritte muss vorab ihre Zustimmung eingeholt werden.

Das Urheberrecht an der erbrachten Sprachdienstleistung bleibt bei BBTS.

14. Rechte Dritter

Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den BBTS übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Auftraggeber stellt BBTS und deren Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

15. Geheimhaltung

BBTS verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich  gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder BBTS bereits bekannt waren. BBTS wird vertrauliche Informationen des Auftraggebers grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, kann aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an BBTS.

Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und BBTS gewährt BBTS aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, BBTS diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

16. Abwerbeverbot

Die bei BBTS angestellten oder/und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Auftraggebers ohne schriftliche Genehmigung von BBTS weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

17. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

18. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BBTS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.

20. Änderungen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie BBTS, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

21. Wirksamkeit

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung zu vereinbaren.